Ihre Pachten für das Jahr 2024 werden, wie in Ihren Pachtverträgen vereinbart, zum 01.10.2024 fällig.
Es wird um entsprechende Begleichung gebeten. Soweit kein Bankeinzugsverfahren vereinbart ist, ist die fällige Pacht auf eines der Gemeindekonten rechtzeitig zum Fälligkeitstermin einzuzahlen. Im Falle der Nichtzahlung unterliegt die Pacht der Zwangsvollstreckung. Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet werden.
Wir weisen bei dieser Gelegenheit auf das praktische und kostensparende Bankeinzugsverfahren hin. SEPA-Mandate können bei der VG Theres oder bei einer der Mitgliedsgemeinden abgegeben werden. Mustervordrucke können Sie bei Frau Seufert (Tel.: 09521/92 34-13) oder Frau Gaus (09521/92 34-14) in der VG Theres anfordern bzw. finden Sie auch auf den Internetseiten der VG (www.vgtheres.de) bzw. deren Mitgliedsgemeinden