Wir bitten die Pächter von gemeindlichen Grundstücken um Beachtung:

Ihre Pachten für das Jahr 2024 werden, wie in Ihren Pachtverträgen vereinbart, zum 01.10.2024 fällig.

Es wird um entsprechende Begleichung gebeten. Soweit kein Bankeinzugsverfahren vereinbart ist, ist die fällige Pacht auf eines der Gemeindekonten rechtzeitig zum Fälligkeitstermin einzuzahlen. Im Falle der Nichtzahlung unterliegt die Pacht der Zwangsvollstreckung. Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet werden. 

Wir weisen bei dieser Gelegenheit auf das praktische und kostensparende Bankeinzugsverfahren hin. SEPA-Mandate können bei der VG Theres oder bei einer der Mitgliedsgemeinden abgegeben werden. Mustervordrucke können Sie bei Frau Seufert (Tel.: 09521/92 34-13) oder Frau Gaus (09521/92 34-14) in der VG Theres anfordern bzw. finden Sie auch auf den Internetseiten der VG (www.vgtheres.de) bzw. deren Mitgliedsgemeinden

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag ganztägig geschlossen
Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Telefon:
09521 9234-0

 

Email:
vg@vg.theres.de

 

Anschrift:
Rathausstraße 3
97531 Theres