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Glasfaseranbindung ist in allen Ortsteilen erfolgt

Im Rahmen des bayerischen Breitbandförderprogrammes erfolgte der Glasfaserausbau in der gesamten Gemeinde

Mit Abschluss des Glasfaserausbaus steht nun in allen Gemeinden eine gute Breitbandanbindung zur Verfügung. Teilweise sogar mit FTTH-Ausbau.

Informationen zum Förderverfahren finden unter: schnelles-internet-in-bayern.de  (bitte anklicken)

 

Breitbandausbau im Bereich der VG Theres

Förderprogramm des Freistaates Bayern

Informationsportal über aktuellen Stand

Aktuelle Informationen zum Breitbandausbau finden Sie auch unter www.schnelles-internet-in-bayern.de - bitte anklicken

Breitbandausbau in der Gemeinde Gädheim im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Gädheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 und somit am sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/   veröffentlicht.

 

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid

Förderschritt 5: Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung (BayGibitR)

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (BayGibitR)

Verfahren 1 (BayGibitR)

Die Gemeinde Gädheim führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzes im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt im Wege eines einstufigen Auswahlverfahrens. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Gädheim die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Gädheim behält sich vor, den Auftrag direkt nach Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.


Die Angebote sind bis zum 28.01.2022 bei der Gemeinde Gädheim einzureichen.
Achtung: (17.12.2021)
Die Frist zur Abgabe der Rückmeldung im Auswahlverfahren wurde bis zum 25.02.2022 um 12:00 Uhr verlängert!

Achtung: (21.02.2022)
Das untenstehende Hinweisblatt Eigenerkl. Gädheim kommt nicht mehr zur Anwendung. Falls Anbieter aus diesem Grund eine weitere Fristverlängerung benötigen, bittet die Gemeinde umgehend um Mitteilung!


Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren.

Bekanntmachung Auswahlverfahren - einstufig (bitte anklicken)
Karte vorläufiger Erschließungsgebiete (bitte anklicken)
Hinweisblatt Eigenerkl. Gädheim (bitte anklicken)


Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Ludwig Hahn unter ludwig.hahn@vg.theres.de.

Nutzungsbedingungen Geodaten (bitte anklicken)
Verpflichtungserklärung Geodaten (bitte anklicken)

 

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (BayGibitR)

Verfahren 1 (BayGibitR)

Die Gemeinde Gädheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung (bitte anklicken)

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (BayGibitR)

Verfahren 1 (BayGibitR)

Die Gemeinde Gädheim ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Gädheim gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.

Die Gemeinde Gädheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 18.06.2021 an der Markterkundung zu beteiligen bzw. zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 11.06.2021 endet!

Bekanntmachung der Markterkundung

 

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (BayGibitR)

Verfahren 1 (BayGibitR)

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Gädheim für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download sowie Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an den Breitbandpaten der Gemeinde, Herrn Ludwig Hahn unter edv@vg.theres.de.

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

 

Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung, sowie den Nutzungsbedingungen, einverstanden.

Hinweis:
Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.